Immer auf dem Laufenden

Das Quartier ist keine Insel!

AKTUELLES (Nachträglich zum untenstehenden Artikel)

Die Förderrichtlinie KfW 432 ‚Energetische Stadtsanierung‘ ist der Haushaltssicherung der Bundesregierung zum Opfer gefallen.

Somit sind Antragstellungen für Integrierte Energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement nicht mehr möglich.

Bewilligte Anträge werden entsprechend der Bescheide planmäßig umgesetzt.

Thüringer Kommunen, die sich für Integrierte Energetische Quartierskonzepte interessieren oder mit bereits bestehenden Quartierskonzepten mit dem Sanierungsmanagement in die Umsetzung gehen wollen, können noch bis 31.03.2024 einen Förderantrag gemäß der Richtlinie KlimaInvest bei der Thüringer Aufbaubank stellen.

Gerne beraten wir Sie.

Wir informieren natürlich über die weiteren Entwicklungen!

 

Kommunale Wärmeplanung und Integrierte Energetische Quartierskonzepte – eine Einordnung

Mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ 1) vom 16.08.2023 wird die urbane Wärmewende neu strukturiert. Auf dem Weg zum Inkrafttreten (voraussichtlich zum 01.01.2024) ist bei der Passage durch den Bundesrat u.a. noch mit Veränderungen - eher mit Aufweichungen als Verschärfungen - zu rechnen. Zunehmend werden wir von Gemeindevertretern befragt, ob sie weiterhin Anträge für Integrierte Energetische Quartierskonzepte (IEQK) stellen können oder ob es eher Sinn macht, die kommunale Wärmeplanung (KWP) abzuwarten. Absichtlich haben wir für diesen Artikel eine Überschrift „Kommunale Wärmeplanung versus Energetische Quartierskonzepte“ vermieden. Entsprechend den nachfolgend beschriebenen wesentlichen Inhalten sollte eine Konkurrenz zwischen KWP und IEQK ausgeschlossen, sondern diese Instrumente passfähig zueinander gestaltet werden. Es handelt sich um verschiedene Inhalte und unterschiedliche Skalierungen, worauf nachfolgend eingegangen wird.

Kommunale Wärmeplanung und Quartierskonzepte:
die Unterschiede

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird die Methodik der urbanen Wärmewende für unsere Städte vom Kopf auf die Füße gestellt. Damit besteht vereinheitlicht für ganz Deutschland nun eine methodisch sicherere Verfahrensweise für den Wärmesektor.

Stark vereinfacht ausgedrückt beinhaltet die kommunale Wärmeplanung die Bedarfsermittlung der Wärme der Gebäude einer Stadt in der Fläche, die Detektion aller verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen und auf Grundlage einer Synopsis von beiden die Clusterung des Stadtgebietes in Versorgungsgebiete mit Fernwärme, in Areale für Nahwärmenetze verschiedener geeigneter Ausprägung und in Gebiete mit individueller Wärmeversorgung einzelner Gebäude bzw. -ensembles. Bürger:innen sollen so frühzeitig ablesen können, welcher Art eine möglichst erneuerbare Wärmeversorgung für ihre Wohnung oder ihr Haus in der Zukunft sein wird. Maßnahmen und Kosten für die einzelnen Elemente des Clusters werden abgeleitet.

Förderungen für Kommunale Wärmeplanungen gibt es bereits seit Jahren über die sog. Kommunalrichtlinie 3). Für Anträge bis 31.12.2023 beträgt die Förderung (Zuschuss) 90 %, für finanzschwache Kommunen gar 100 %. Ab 2024 wird der Zuschuss auf 60 % reduziert - dies erklärt den derzeitigen Antrags-Run. Bewilligungen dauern daher derzeit 12 Monate und mehr. Mit dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung wird diese zur Pflicht. Rein statistisch ergibt sich daraus folgende Aufgabe für Wärmeplanungen:

Eckdaten der kommunalen Wärmeplanung.
1) Durchführungszeiträume und betroffene Gemeindegrößen
*) vereinfachte Lösungen über individuelle Regelungen in den Bundesländern möglich

Über die Finanzierung dieser Wärmeplanungen bzw. die Höhe der Zuschüsse ab 2024 wird noch diskutiert, weil die bislang veranschlagten Summen nach breiter Diskussion als nicht ausreichend angesehen werden.

Generell war das Gesetz für Städte (zunächst ab 20.000 Einwohnern) vorgesehen; erst im Verlaufe der Diskussion wurden schließlich alle Gemeinden einbezogen, um niemanden zu benachteiligen.

Ob es im ländlichen Raum in Zukunft jedoch viele Nahwärmenetze geben wird, bleibt abzuwarten. Thüringen hat jedenfalls mit Schlöben und nun mit Werther den Anfang gemacht. Diese Best-Practices finden Nachahmer. Es lohnt, auf die Erfahrungen der dortigen Protagonisten zurückzugreifen. Sogenannten ‚kalten Nahwärmenetzen‘ wird eine große Zukunft zugebilligt.

Für Verwaltungsgemeinschaften, wie es sie in Thüringen zahlreiche gibt, liefert die gemeinsame KWP für die Orte ihres Gebietes Vorteile in der Verwaltung (ein Antrag für mehrere Orte). Der fachliche Sinn solcher KWP ist jedoch zu hinterfragen, da eine Gemeinschaft von vielen Orten / Dörfern keine Wärmenetze untereinander, sondern höchstens in den Orten jeweils selbst errichten würde. Daher ist abzuwägen, ob für die einzelnen Orte solcher Verwaltungsgemeinschaften die Integrierten Energetischen Quartierskonzepte (IEQK) nach KfW 432 (90 % Förderung als Zuschuss in Thüringen) als Instrument besser geeignet sind, da sie die Transformation für den Ort wesentlich umfassender betrachten (s.u.).

In den Städten, die den Fokus der Transformation auf die Wärmeversorgung legen, kann es zweckvoller sein, erst im Anschluss an eine pflichtgemäß erfolgte KWP einzelne IEQK für energetisch sinnvoll zusammenfassbare räumliche Einheiten zu entwickeln. Dabei dient die KWP auch der logischen Clusterung der Stadt in einzelne Areale, für die in einem anschließenden Detaillierungsschritt einzelne IEQK entwickelt werden sollen (‚Fokusgebiete‘). Letzteres gilt dann insbesondere für Quartiere mit hohem allgemeinen Entwicklungsbedarf:

Quartierskonzepte (IEQK) sind von ihrem integrierten Ansatz her umfassender und legen den Fokus nicht nur auf die Wärmeversorgung, sondern haben im Endeffekt die Lebensqualität insgesamt für die Bewohner:innen in einem bestimmten Wohngebiet zum Inhalt. Neben der CO2-neutralen Energieversorgung (incl. Strom) wird der Bogen über die Mobilität, über Mehrgenerationen-Tauglichkeit, über eine Verbesserung des lokalen Stadtteilklimas bis hin zu identitätsstiftenden städtebaulichen und freiraumgestalterischen Maßnahmen und zu Fragen blaugrüner Infrastruktur und zur Biodiversität gespannt.

Die größte Schnittmenge zwischen KWP und IEQK haben solche Gemeinden, die auch als Quartier betrachtet werden können, von Dörfern bis hin zu kleinen Städten. Für diese wird das IEQK voraussichtlich einen Bestandsschutz als kommunale Wärmeplanung haben, wenn das Wärmethema entsprechend abgehandelt wird. Beispiele aus der Arbeit unserer EnergieWerkStadt® eG sind die Stadt Crossen a.d. Elster oder Schweina im Thüringer Wald, beides Orte mit rund 3.000 Einwohnern. Hier bekommt man mit der 90 %igen Förderung des IEQK in Thüringen2) deutlich mehr Inhalt als eine Wärmeplanung.

Aktuelle Masterarbeit zum Thema

Die aktuelle Masterarbeit von Frau Anneke Balzer (FH Erfurt), die von der JENA-GEOS mitbetreut wurde, beleuchtet die Thematik der Hemmnisse bei der Umsetzung von Quartierskonzepten in der Stadt. 4)  Während der Arbeit an der Masterthesis erschienen die Referentenentwürfe und schließlich das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, sodass die Autorin unmittelbar darauf eingehen konnte, welche Wirkung das neue Gesetz auf ein gerade in Arbeit befindliches IEQK in der Stadt Jena entfaltet. Frau Balzer kommt zu folgenden wesentlichen Schlüssen:

„Planungen, die ohne den Kontext der kommunalen Wärmeplanung jetzt auf der Quartiersebene erfolgen, dürfen nicht dazu führen, gesamtstädtische Potentiale zu beschränken und damit die Energiewende auf der Ebene der Gesamtstadt behindern.“

Generell fordert die KfW-Richtlinie 432 für IEQK zwar die Berücksichtigung der energetischen Gesamtsituation bzw. die Einbettung in die Umgebung. Jedoch ist dies nicht in dem Maße leistbar, als würde eine KWP vorliegen.

Sinnbildlich hierfür ist beispielsweise das Potenzial der Flussthermie zu nennen. Dieses wertvolle Potenzial darf nicht für ein Quartierskonzept ‚verschwendet‘ werden, wenn es von größerer Bedeutung für die Stadt insgesamt ist. Wichtig sind in diesem Zusammenhang Betrachtungen der gegenseitigen Einflussnahme benachbarter Flussthermie-Nutzungen. Hierfür erarbeitet ein deutsches Expertenteam unter Leitung der JENA-GEOS zur Zeit behördliche Handlungsempfehlungen zur thermischen Nutzung von Oberflächengewässern im Land Berlin.

„Nachfolgende (gemeint sind ‚künftige‘ – Anm. d. Red.) Quartierskonzepte sollten deshalb auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Wärmeplanung geplant werden, da hier die Möglichkeit besteht, Ressourcen sinnvoll auf die Gesamtstadt zu verteilen und darauf aufbauend Grenzen für Quartierskonzepte zu ziehen.“ 4)

Daseinsberechtigung:
Quartierskonzepte neben Kommunaler Wärmeplanung

Zumindest ist abzuwägen, wie ein in Rede stehendes Quartier energetisch im Gesamtkontext der Stadt zu differenzieren ist. Die Situation einer vermeintlichen Diskrepanz zwischen Planungen verschiedener Skalierungen oder Flughöhen betrifft im Übrigen etwa 1.800 fertig gestellte und über 100 derzeit in Arbeit befindliche Quartierskonzepte in deutschen Städten und Gemeinden, die sich zur knappen Hälfte in Umsetzung befinden oder befanden.

Befindet sich das Quartier beispielsweise in weitgehend isolierter Lage („Satellit“) oder verfügt über Grenzen, die auch eine kommunale Wärmeplanung selten überbrückt (oft Flüsse, Eisen- oder Autobahntrassen etc.) und besteht vor allem Handlungsdruck hinsichtlich einer integrierten, mehr als nur auf Wärme ausgerichteten Entwicklung, ist das Quartierskonzept für eine praxisnahe Umsetzung auch in Städten nach wie vor das Mittel der Wahl – auch vor oder während der KWP. Das Erscheinen des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung erfordert jedoch eine aufmerksamere Betrachtung der Einbettung in die gesamtstädtische energetische Situation.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit Flächenländer wie Thüringen alsbald individuelle Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern treffen. Die Zeit drängt, allein um Unsicherheiten und weiterem Missmut im ländlichen Raum zu begegnen. Das IEQK bleibt für den ländlichen Raum mit Sicherheit ein prädestiniertes Instrument für ganz konkrete Maßnahmen zur Transformation. Beispielsweise orientieren sich Gemeinden auf der Grundlage der Bedarfe und Potenziale über die Plattform TRAIL www.trail-energie.de über ihre Transformations-Chancen. So stellten oder stellen Verwaltungsgemeinschaften Förderanträge zur KWP über die Kommunalrichtlinie noch in diesem Jahr, haben aber gleichzeitig für Schwerpunkt-Orte die Antragstellung zu Quartierskonzepten im Blick.

Spätestens ab 3.000 Einwohnern sollte man allerdings vom Werkzeug des Quartierskonzeptes Abstand nehmen. Die komplexen Aufgaben werden dann in dieser Skalierung nicht mehr händelbar. Prinzipiell kann man größere Orte auch mit mehreren Quartierskonzepten gleichzeitig ‚belegen‘.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Transformation.

Nach der Verteidigung einer sehr guten Masterthesis an der FH Erfurt: Frau Anneke Balzer sowie die Betreuer / Gutachter Prof. Dirk Landgraf (rechts) und Dr. Kersten Roselt (links)

Download:

Balzer, A. (2023): Handlungshemmnisse und Lösungsansätze im energetischen Quartiersumbau in Quartieren mit heterogener Eigentums- und Versorgungsstruktur: Fallbeispiel Wenigenjena.
Download unter: https://doi.org/10.22032/dbt.58939

Hintergrund:

Die EnergieWerkStadt ist seit über einem Jahrzehnt im Themenfeld ‚Energetischer Stadtumbau‘ aktiv – zunehmend auch im ländlichen Raum. Als EnergieWerkStadt® eG bringen wir uns im ODH – Open District Hub e.V. ein. Dr. Roselt engagiert sich dort in der AG Kommunale Wärmeplanung. Neben unserem Austausch mit dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende sind unsere Geoinformatiker:innen aktiv bei der Erzeugung digitaler Datengrundlagen für IEQK und die KWP tätig. Gemeinsam mit der EnergieWerkStadt® eG haben wir die Plattform www.trail-energie.de entwickelt.

1) siehe https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-entwurf-waermeplanung-und-dekarbonisierung-der-waermenetze.pdf?__blob=publicationFile&v=4

2) In Thüringen ist die KfW-Förderung Nr. 432 für Integrierte Energetische Quartierskonzepte mit einem Zuschuss von 75% mit der Thüringer Richtlinie KlimaInvest kumulierbar, so dass für IEQK ein Zuschuss von 90% in Anspruch genommen werden kann (bei Orten in schwieriger Haushaltslage 95%)

3) https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/BMWK_Kommunalrichtlinie_Strategie_Bundesförderung_2023_barrierefrei_1.pdf

4) Balzer, A.: Handlungshemmnisse und Lösungsansätze im energetischen Quartiersumbau in Quartieren mit heterogener Eigentums- und Versorgungsstruktur – Fallbeispiel Wenigenjena. – Erfurt, 2023

 

Autor: Kersten Roselt, 2023-10-19  

zurück